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Ich grüße Euch, meine lieben Facebook Hater,
Am häufigsten begehen Verfasser von Hassreden den Tatbestand der Beleidigung. Das Internet vermittelt Vielen an dieser Stelle ein Anonymitätseindruck, weshalb persönlich angreifende Texte veröffentlicht werden.
Mittels einer IP-Rückverfolgung oder der Mitarbeit der Webseitenbetreiber – etwa von Facebook – ist die vermeintliche Anonymität schnell passé und der Täter ermittelt. – Ich werde der Staatsanwaltschaft bei Bedarf die IP’s und Logfiles, einiger betroffener zur Verfügung stellen!
Eine Anzeige wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder zu Strafzahlungen führen.
Nun – meine lieben FacebookHater, es freut mich außerordentlich, daß Ihr einen Suhlplatz für Eure Statements gefunden habt.
Bei MIR – ist DIES aber nicht kostenfrei! 😉
Ich Wünsche Euch einen schönen Tag!